Anfang August ist die wichtigste Nachricht für Eigentümer und Mieter eindeutig: Neue Anträge für den Investitionszuschuss 455-B nimmt die KfW derzeit nicht mehr an. Die 2026 bereitgestellten Bundesmittel sind nach der Wiederaufnahme des Programms am 8. April bereits ausgeschöpft. Laufende Anträge und erteilte Zusagen bleiben bestehen; für neue Projekte kommt aktuell vor allem der Förderkredit 159 oder ein Zuschuss der Pflegekasse infrage, die eu-baustoffhandel.de berichtet.
Ein barrierefreies Bad 2026 beginnt deshalb nicht mit dem Kauf einer ebenerdigen Dusche, sondern mit drei Prüfungen: Welche baulichen Barrieren bestehen, welche technischen Maße lassen sich im vorhandenen Raum umsetzen und welche Finanzierung muss vor der Beauftragung beantragt werden? Wer ohnehin eine umfassende Badsanierung mit neuen Leitungen und Sanitärobjekten plant, sollte Barriereabbau, Abdichtung und Raumaufteilung als ein zusammenhängendes Projekt behandeln.
Eine niedrige Duschkante allein macht ein Badezimmer noch nicht barrierefrei; entscheidend ist, ob Bewegungsflächen, Boden, Tür, Armaturen und Sanitärobjekte gemeinsam funktionieren.

KfW 455-B im Jahr 2026: Was jetzt gilt
Die KfW 455-B Förderung unterstützte einzelne Maßnahmen zur Barrierereduzierung mit 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Pro Wohneinheit konnten maximal 25.000 Euro angesetzt werden, sodass der Zuschuss höchstens 2.500 Euro betrug. Beim vollständigen Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“ waren 12,5 Prozent von maximal 50.000 Euro möglich, also bis zu 6.250 Euro.
Diese Beträge bleiben für bereits bewilligte Vorhaben relevant. Neue Antragsteller können sie derzeit jedoch nicht mehr einplanen, weil das Budget aufgebraucht ist. Die KfW weist darauf hin, dass eine Antragstellung 2027 wieder möglich werden könnte, falls erneut Bundesmittel bereitgestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Wiederaufnahme besteht nicht.
„Wegen der hohen Nachfrage sind die Fördermittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bereits ausgeschöpft.“
Eine vorhandene Zusage sollte nicht leichtfertig geändert werden. Rechnungen müssen auf den Zuschussempfänger ausgestellt sein, die Arbeiten müssen den technischen Bedingungen entsprechen und über das Zuschussportal nachgewiesen werden. Material-, Arbeits- und Mehrwertsteuerkosten können grundsätzlich zu den förderfähigen Kosten zählen, sofern sie eindeutig dem bewilligten Vorhaben zugeordnet sind.
Planungs- und Beratungsleistungen durften vor dem Antrag beauftragt werden. Der eigentliche Vorhabensbeginn, etwa der Abschluss eines verbindlichen Handwerkervertrags ohne aufschiebende Bedingung, musste dagegen nach der Antragstellung liegen. Diese Reihenfolge bleibt auch für eine mögliche Neuauflage wichtig.
Welche Maße ein förderfähiges Bad erfüllen musste
„Barrierefrei“, „barrierearm“ und „altersgerecht“ sind keine austauschbaren Begriffe. Ein komfortables Privatbad kann weitgehend schwellenlos sein, ohne sämtliche Vorgaben der DIN 18040-2 zu erfüllen. Für KfW 455-B galten wiederum eigene technische Mindestanforderungen, die teilweise unterhalb eines vollständig rollstuhlgerechten Bades lagen.
Die aktuell auf der KfW-Produktseite verlinkte technische Anlage nennt für den Förderbereich Badumbau konkrete Maße. Bei einer Veränderung des Raumzuschnitts sollte der Sanitärraum mindestens 1,80 × 2,20 Meter groß sein. Vor jedem Sanitärobjekt war eine mindestens 0,90 Meter breite und 1,20 Meter tiefe Bewegungsfläche vorgesehen; diese Flächen durften sich überschneiden. Zwischen Sanitärobjekten oder einer seitlichen Wand sollten mindestens 25 Zentimeter Abstand bleiben.
| Bereich | Technische Orientierung der KfW | Praktische Bedeutung |
|---|---|---|
| Raumgröße nach Grundrissänderung | mindestens 1,80 × 2,20 m | ausreichend Platz für mehrere Bewegungszonen |
| Bewegungsfläche | 0,90 × 1,20 m vor Sanitärobjekten | Nutzung mit Rollator, Sitzhilfe oder Assistenz |
| Badezimmertür | Schiebetür oder nach außen öffnend | Zugang bleibt nach einem Sturz möglich |
| Dusche | bodengleich, Ausnahme bis 20 mm Niveauunterschied | keine hohe Duschtasse oder Stolperkante |
| Waschbecken | mindestens 0,48 m tief, mit Kniefreiraum | Nutzung auch im Sitzen |
| WC | bedarfsgerechte oder verstellbare Sitzhöhe | leichteres Hinsetzen und Aufstehen |
| Badewanne | höchstens 0,50 m hoch oder mit Einstiegssystem | geringere Einstiegshöhe oder Liftzugang |
| Boden | rutschfest oder rutschhemmend | mehr Sicherheit bei Feuchtigkeit |
„Duschplätze müssen bodengleich ausgeführt werden.“
Bei der bodengleichen Dusche entscheidet der vorhandene Bodenaufbau über die Machbarkeit. Ablaufkörper, Rohrgefälle, Abdichtung und Belag benötigen Höhe. Im Altbau kann eine flache Duschwanne mit einer kleinen, geneigten Übergangsfläche technisch zuverlässiger sein als eine erzwungene Nullschwelle. Der Beitrag zum Einbau einer bodengleichen oder flachen Duschwanne zeigt, welche Rolle Ablaufposition und Aufbauhöhe spielen.
Zusätzlich sollten tragfähige Verstärkungen für spätere Haltegriffe eingeplant werden. Werden Vorwände ohnehin neu gebaut, lassen sich geeignete Montageplatten ohne großen Mehrpreis integrieren. Eine Nachrüstung auf einer fertigen Hohlwand ist deutlich schwieriger.
KfW 159, Pflegekasse und weitere Finanzierung
Der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ bleibt verfügbar. Er finanziert bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit und kann neben dem Bad auch Türverbreiterungen, den Abbau von Schwellen, Rampen, Lifte und fest eingebaute Assistenzsysteme umfassen. Anders als beim Zuschuss 455-B muss der Kredit vollständig zurückgezahlt werden; Antrag und Finanzierung laufen über eine Bank oder einen anderen Finanzierungspartner.
Der Kredit muss vor dem Beginn des Vorhabens beantragt werden. Eigenleistungen sind nicht förderfähig, und die Ausführung muss durch ein Fachunternehmen erfolgen. Material kann selbst beschafft werden, wenn der fachgerechte Einbau und die Kosten ordnungsgemäß über das ausführende Unternehmen nachgewiesen werden.
Bei einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 kann die Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.180 Euro zahlen. Dazu gehören auch Umbauten, die häusliche Pflege erleichtern oder eine selbstständigere Nutzung des Badezimmers ermöglichen. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen in einem Haushalt, kann der Gesamtzuschuss für bis zu vier Personen auf maximal 16.720 Euro steigen.
„Die Pflegekasse kann für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 bis zu 4.180 Euro zahlen.“ (BMG)
| Finanzierung | Art der Hilfe | Möglicher Umfang | Zentrale Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| KfW 455-B | nicht rückzahlbarer Zuschuss | bis 2.500 Euro für Einzelmaßnahmen | derzeit keine neuen Anträge |
| KfW 159 | Förderkredit | bis 50.000 Euro je Wohneinheit | Antrag über Finanzierungspartner vor Beginn |
| Pflegekasse | Zuschuss | bis 4.180 Euro je anspruchsberechtigter Person | Pflegegrad 1 bis 5 und pflegebezogener Nutzen |
| Regionale Programme | Zuschuss oder Darlehen | abhängig von Bundesland und Kommune | individuelle Einkommens- oder Nutzungsvorgaben |
| Steuerermäßigung | Entlastung auf Arbeitskosten | abhängig von Rechnung und Steuerfall | keine doppelte Begünstigung derselben Kosten |
Beim Pflegekasse Badumbau sollte der Antrag eine konkrete Begründung enthalten. Allgemeine Wünsche nach einem moderneren Bad reichen nicht. Aussagekräftig sind dagegen eine hohe Duschtasse, fehlende Haltemöglichkeiten, eine ungeeignete WC-Höhe, eine nach innen öffnende Tür oder zu wenig Platz für eine Pflegeperson.
KfW- und Pflegekassenleistungen dürfen nicht doppelt für dieselbe Rechnung und denselben Kostenanteil genutzt werden. Übernimmt die Pflegekasse beispielsweise die Anpassung der Dusche, kann ein KfW-Kredit nur für klar getrennte weitere Maßnahmen eingesetzt werden. Getrennte Angebote, Rechnungspositionen und Zahlungsnachweise verhindern spätere Zuordnungsprobleme.
Barrierefreies Bad Schritt für Schritt planen
Ein Badumbau funktioniert nur, wenn Nutzung, Technik und Finanzierung vor der Materialbestellung zusammengeführt werden. Wer das Bad altersgerecht umbauen möchte, sollte nicht mit Fliesenfarbe oder Armaturenserie beginnen.
- Bestand exakt aufnehmen. Raummaße, Türbreite, Öffnungsrichtung, Leitungsschächte, Abflussposition, Estrichhöhe und vorhandene Lüftung dokumentieren.
- Nutzung festlegen. Entscheidend ist, ob das Bad vor allem komfortabler, rollatorgeeignet, pflegegerecht oder vollständig rollstuhlgerecht werden soll.
- Bewegungsflächen zeichnen. Dusche, WC, Waschbecken, Heizkörper und Möbel maßstäblich eintragen. Türflügel dürfen keine notwendige Bewegungsfläche blockieren.
- Bodenaufbau prüfen. Für eine bodengleiche Dusche müssen Ablauf, Gefälle und Abdichtung in den vorhandenen Aufbau passen.
- Förderfähigkeit klären. Pflegekasse, KfW 159 und regionale Programme müssen vor Vertrag und Baubeginn geprüft werden.
- Fachangebote einholen. Angebote sollten Rückbau, Leitungen, Abdichtung, Fliesen, Sanitärmontage, Elektroarbeiten und Nebenleistungen getrennt ausweisen.
- Produkte systemgerecht auswählen. Ablauf, Duschelement, Dichtband, Manschetten, Kleber und Belag müssen technisch miteinander kompatibel sein.
- Arbeiten dokumentieren. Fotos vom offenen Bodenaufbau, der Abdichtung und den Wandverstärkungen erleichtern spätere Reparaturen und Nachweise.
- Abnahme durchführen. Ablaufleistung, Dichtheit, Türfunktion, Griffbefestigung, Rutschhemmung und Erreichbarkeit der Armaturen kontrollieren.
Ein sauberer Grundriss spart mehr Geld als ein früher Produktkauf, weil Leitungsverlegung, Sonderzuschnitte und nachträgliche Änderungen zu den teuersten Positionen gehören.
Abdichtung und Entwässerung zuerst
Fliesen und Silikon bilden keine vollständige Abdichtung. Im Duschbereich braucht es ein abgestimmtes System aus Untergrundvorbereitung, Verbundabdichtung, Dichtbändern, Rohrmanschetten und einem sicheren Anschluss an Ablauf oder Duschwanne. Die Anleitung zum fachgerechten Abdichten von Dusche, Wanne und Fliesen erklärt die einzelnen Schutzebenen.
Silikon bleibt eine Wartungsfuge. Es kann altern, reißen oder sich vom Untergrund lösen und darf deshalb nicht als alleiniger Schutz gegen eindringendes Wasser eingeplant werden. Besonders bei bodengleichen Duschen muss die unsichtbare Abdichtung fertig sein, bevor Fliesen und sichtbare Anschlussfugen folgen.

Ausstattung ohne Pflegeheim-Optik
Barrierearme Produkte unterscheiden sich optisch kaum noch von üblicher Badausstattung. Stabile Haltegriffe sind in Schwarz, Edelstahl oder passenden Sanitärfarben erhältlich. Unterfahrbare Waschtische können mit flachen Becken, wandhängenden Möbeln und großen Spiegeln kombiniert werden.
Sinnvolle Ausstattungsmerkmale sind:
- thermostatisch begrenzbare Armaturen mit gut greifbaren Hebeln;
- ein klappbarer oder fest integrierter Duschsitz;
- rutschhemmende, kontrastarme Bodenflächen ohne harte Blendung;
- ein erhöhtes oder höhenverstellbares WC;
- eine von außen entriegelbare Badezimmertür;
- helle und gleichmäßige Beleuchtung;
- gut erreichbare Ablagen ohne scharfe Kanten;
- Verstärkungen für spätere Stütz- und Haltesysteme.
Großformatige Fliesen reduzieren die Zahl der Fugen, stellen aber hohe Anforderungen an einen ebenen Untergrund und das Gefälle. Kleine Formate oder Mosaike lassen sich im Duschbereich leichter an einen Punktablauf anpassen. Hinweise zu Untergrund, Formaten und Folgekosten enthält der Ratgeber zum Erneuern von Fliesen im Badezimmer.
Barrierefreies Bad: Kosten richtig kalkulieren
Die tatsächlichen barrierefreies Bad Kosten hängen weniger von der Raumgröße als vom technischen Eingriff ab. Eine Dusche am bisherigen Standort ist günstiger als eine neue Raumaufteilung mit versetzten Abwasserleitungen. Auch ein breiterer Türdurchgang kann zusätzliche Arbeiten an Mauerwerk, Elektrik, Boden und Wandoberflächen auslösen.
Die folgende Musterrechnung zeigt die Struktur eines umfangreicheren Umbaus. Sie ist kein verbindlicher Marktpreis, sondern eine Grundlage für den Angebotsvergleich.
| Kostenposition | Beispielbetrag |
|---|---|
| Rückbau und Entsorgung | 1.500 Euro |
| Anpassung von Wasser- und Abwasserleitungen | 4.500 Euro |
| Bodengleiche Dusche mit Ablauf und Glasabtrennung | 5.000 Euro |
| Abdichtung, Untergrund und Fliesenarbeiten | 5.500 Euro |
| WC, Waschbecken und Armaturen | 3.000 Euro |
| Türanpassung und Wandverstärkungen | 1.800 Euro |
| Elektro, Beleuchtung und Lüftung | 1.700 Euro |
| Gesamtsumme | 23.000 Euro |
Bei einem früher möglichen Zuschuss von 10 Prozent hätte eine förderfähige Investition von 23.000 Euro zu 2.300 Euro KfW-Zuschuss geführt. Ein Pflegekassenzuschuss kann höher ausfallen, setzt jedoch einen Pflegegrad und einen konkreten pflegerischen Nutzen voraus. Beide Berechnungen dürfen nicht einfach addiert werden, wenn sie dieselben Kostenpositionen betreffen.
Für unerwartete Schäden sollte eine Reserve eingeplant werden. Nach dem Entfernen alter Fliesen zeigen sich häufig feuchter Estrich, ungeeignete Rohranschlüsse, korrodierte Leitungen oder nicht tragfähige Wandbereiche. Eine schriftliche Regelung für Nachträge ist aussagekräftiger als ein ungewöhnlich niedriger Pauschalpreis.
Fehler, die Förderung und Funktion gefährden
Der häufigste Förderfehler ist ein zu früher Vertragsabschluss. Bei KfW 159 muss der Antrag über den Finanzierungspartner gestellt werden, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird. Auch die Pflegekasse sollte vor dem Umbau entscheiden können, ob die geplante Maßnahme notwendig und zuschussfähig ist.
Technisch entstehen Probleme oft durch eine Dusche, die nur optisch bodengleich ist. Fehlen ausreichendes Gefälle, Ablaufleistung oder eine sichere Verbundabdichtung, läuft Wasser in den Raum oder unbemerkt unter den Belag. Ein zweiter kritischer Punkt ist die Tür: Öffnet sie nach innen, kann eine gestürzte Person den Zugang blockieren.
Weitere typische Fehler sind:
- Bewegungsflächen durch Badmöbel oder Heizkörper verkleinern;
- Haltegriffe nur in Fliesen statt in tragfähigem Untergrund befestigen;
- glänzende Bodenfliesen ohne geeignete Rutschhemmung verwenden;
- den Platzbedarf einer Pflegeperson nicht berücksichtigen;
- eine hohe WC-Sitzposition ohne Abstimmung auf die Nutzer wählen;
- Unterputzarmaturen ohne erreichbare Wartungsmöglichkeit montieren;
- Rechnungen ohne getrennte Arbeits- und Materialpositionen akzeptieren;
- Eigenleistungen als förderfähige Facharbeiten kalkulieren.
Ein barrierefreies Bad ist dann gelungen, wenn es auch mit nassen Händen, eingeschränkter Beweglichkeit und einer zweiten helfenden Person sicher nutzbar bleibt.
FAQ zum barrierefreien Bad 2026
Kann KfW 455-B im August 2026 noch beantragt werden?
Nein. Die KfW meldet, dass die 2026 verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind. Bereits eingereichte Anträge werden weiter bearbeitet, und bestehende Zusagen behalten ihre Gültigkeit. Eine mögliche neue Antragstellung hängt von weiteren Bundesmitteln ab.
Welche Alternative gibt es zum KfW-Zuschuss?
Der KfW-Kredit 159 bleibt für Maßnahmen zur Barrierereduzierung verfügbar. Er bietet bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit, muss jedoch zurückgezahlt und vor Beginn über einen Finanzierungspartner beantragt werden.
Zahlt die Pflegekasse eine bodengleiche Dusche?
Eine Förderung ist möglich, wenn mindestens Pflegegrad 1 besteht und die Dusche die häusliche Pflege erleichtert oder eine selbstständigere Nutzung ermöglicht. Die Pflegekasse kann bis zu 4.180 Euro pro anspruchsberechtigter Person bewilligen.
Muss ein barrierefreies Bad mindestens 1,80 × 2,20 Meter groß sein?
Dieses Maß gehörte bei KfW 455-B zu den technischen Anforderungen, wenn der Raumzuschnitt verändert wurde. Kleinere Bestandsbäder können trotzdem sinnvoll barrierearm umgebaut werden, erfüllen aber nicht automatisch alle Voraussetzungen eines Förderprogramms oder der DIN 18040-2.
Darf der Badumbau selbst ausgeführt werden?
Eigenleistungen werden bei den KfW-Programmen grundsätzlich nicht als förderfähige Arbeitskosten anerkannt. Rückbau oder Malerarbeiten können außerhalb der Förderung selbst erfolgen; Abdichtung, Trinkwasserinstallation, Elektrik und bodengleiche Duschen sollten Fachbetriebe übernehmen.
Was ist 2026 der sinnvollste Weg?
Zuerst werden Grundriss, Bodenaufbau und Pflegebedarf geklärt. Danach folgen Förderanträge, getrennte Fachangebote und erst anschließend die Beauftragung. Da KfW 455-B aktuell geschlossen ist, stehen KfW 159, Pflegekasse und regionale Programme im Mittelpunkt der Finanzierung.
