Für Millionen Beschäftigte in Deutschland bringt das Jahr 2026 spürbare finanzielle Entlastung. Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs wird angehoben und überschreitet erstmals die Marke von 600 Euro, die eu-baustoffhandel.de berichtet.
Damit können Minijobber künftig mehr Geld verdienen, ohne Steuern oder Sozialabgaben zahlen zu müssen. Hintergrund dieser Änderung ist die geplante Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns. Die Anpassung betrifft rund sieben Millionen Menschen und gilt bundesweit.
Neue Verdienstgrenze ab Januar 2026
Konkret dürfen Minijobber ab dem 1. Januar 2026 monatlich bis zu 603 Euro verdienen. Aktuell liegt die Grenze noch deutlich darunter. Das bedeutet für viele Beschäftigte ein Plus von rund 47 Euro im Monat, ohne dass sich ihr Status ändert. Ein Jahr später folgt bereits der nächste Schritt. Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Grenze weiter auf 633 Euro an.
Mindestlohn steigt in zwei Stufen
Auslöser für die höheren Verdienstgrenzen ist die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns. Dieser wird in zwei Stufen erhöht und wirkt sich direkt auf Minijobs aus. Seit 2022 ist die Verdienstgrenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Steigt der Stundenlohn, wird automatisch auch die zulässige monatliche Einkommensgrenze angepasst. Damit soll sichergestellt werden, dass Minijobber ihre Arbeitszeit nicht reduzieren müssen, um unter der Grenze zu bleiben.
Diese Mindestlohn-Sätze gelten künftig
Die gesetzlichen Vorgaben sehen folgende Erhöhungen vor:
- ab 1. Januar 2026: 13,90 Euro pro Stunde
- ab 1. Januar 2027: 14,60 Euro pro Stunde
Mit jeder Anpassung verändert sich auch die rechnerische Grundlage für Minijobs. Die neue Grenze wird nach einer festen Formel berechnet und gilt einheitlich für alle Branchen.
So wird die Minijob-Grenze berechnet
Die monatliche Verdienstgrenze ergibt sich aus einer klar definierten Rechenformel. Grundlage ist der Mindestlohn bei einer durchschnittlichen monatlichen Arbeitszeit. Die Formel lautet:
Mindestlohn × 130 ÷ 3 = Verdienstgrenze
Dadurch bleibt die Grenze flexibel und passt sich automatisch an gesetzliche Lohnerhöhungen an. Für Beschäftigte bedeutet das mehr Planungssicherheit, da künftige Anpassungen bereits absehbar sind.
Entwicklung der Verdienstgrenze im Überblick
| Jahr | Mindestlohn | Verdienstgrenze |
|---|---|---|
| 2025 | 12,82 Euro | 538 Euro |
| 2026 | 13,90 Euro | 603 Euro |
| 2027 | 14,60 Euro | 633 Euro |
Die Zahlen zeigen deutlich, dass Minijobs in den kommenden Jahren finanziell attraktiver werden. Gleichzeitig bleibt der steuer- und abgabenfreie Status erhalten.
Wer von der Änderung profitiert
Die neue Verdienstgrenze gilt für alle Minijobberinnen und Minijobber ab 18 Jahren. Wer bereits einen bestehenden Minijob hat, muss in der Regel keinen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben. Die höhere Grenze greift automatisch, sobald sie gesetzlich in Kraft tritt. Arbeitgeber müssen lediglich darauf achten, dass die Abrechnung korrekt angepasst wird. Für Beschäftigte ändert sich im Alltag meist nur der Auszahlungsbetrag.
Rechte bei Kündigung bleiben unverändert
Auch mit der höheren Verdienstgrenze gelten weiterhin die bestehenden arbeitsrechtlichen Regeln. Für Minijobs gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen. Eine Kündigung ist entweder zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats möglich. Wichtig ist, dass sie mindestens 28 Kalendertage vorher ausgesprochen wird. Diese Regelung schützt Minijobber ebenso wie Vollzeitbeschäftigte.
Urlaubsanspruch bei Minijobs
Minijobber haben grundsätzlich Anspruch auf bezahlten Urlaub. Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich nach den wöchentlichen Arbeitstagen, nicht nach der Stundenzahl. Grundlage ist das Bundesurlaubsgesetz, das bei sechs Arbeitstagen pro Woche mindestens 24 Werktage Urlaub vorsieht. Arbeitet jemand weniger Tage, wird der Anspruch entsprechend umgerechnet. Wer beispielsweise zwei Tage pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf acht bezahlte Urlaubstage im Jahr.
Die Anhebung der Minijob-Verdienstgrenze bringt für Millionen Beschäftigte ein reales Einkommensplus. Ohne zusätzliche Bürokratie oder Vertragsänderungen dürfen Minijobber künftig mehr verdienen. Gleichzeitig bleiben ihre Rechte in Bezug auf Kündigung und Urlaub unverändert. Die Kopplung an den Mindestlohn sorgt dafür, dass Minijobs auch künftig an die Lohnentwicklung angepasst werden. Für viele Beschäftigte ist die Reform ein wichtiger finanzieller Schritt nach vorn.
