Die BAFA-Förderung 2026 bleibt für Eigentümer ein wichtiger Baustein, wenn ein Gebäude energetisch verbessert werden soll. Allerdings wird nicht jede Maßnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt: Während das BAFA unter anderem Energieberatungen, Dämmmaßnahmen und bestimmte technische Optimierungen betreut, läuft die Zuschussförderung für eine neue klimafreundliche Heizung bei privaten Wohngebäuden in der Regel über die KfW, die eu-baustoffhandel.de berichtet.
Wer diese Zuständigkeiten verwechselt oder einen Vertrag zu früh abschließt, kann seinen Zuschuss gefährden. Deshalb sollte vor der Beauftragung geklärt werden, welches Programm zuständig ist, welche Nachweise erforderlich sind und ob ein individueller Sanierungsfahrplan zusätzliche Vorteile bringt.
Kurzübersicht
Was Sie erfahren: Zuständigkeiten von BAFA und KfW, aktuelle Förderhöhen, notwendige Unterlagen und richtiger Antragszeitpunkt
Zeitaufwand für die Vorbereitung: meist zwei bis sechs Wochen
Schwierigkeitsgrad: Einsteiger bis Fortgeschrittene
Wichtigster Grundsatz: Förderantrag und zulässigen Liefer- oder Leistungsvertrag vor dem tatsächlichen Maßnahmenbeginn korrekt vorbereiten

BAFA-Förderung 2026: Welche Maßnahmen werden unterstützt?
Die Bezeichnung BAFA-Förderung wird im Alltag häufig für nahezu alle staatlichen Zuschüsse zur energetischen Sanierung verwendet. Fachlich ist das zu ungenau. Der Austausch einer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe, Biomasseanlage oder einen Anschluss an ein Wärmenetz wird bei privaten Wohngebäuden über die KfW-Heizungsförderung abgewickelt. Das BAFA bleibt dagegen insbesondere für die geförderte Energieberatung und zahlreiche Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik zuständig.
Bei einer umfassenderen energetischen Sanierung mit mehreren aufeinander abgestimmten Maßnahmen sollte deshalb nicht mit dem Kauf einzelner Bauteile begonnen werden. Zuerst wird der energetische Zustand des Gebäudes bewertet. Danach lassen sich Dämmung, Fenster, Heizflächen und Wärmeerzeuger in eine sinnvolle Reihenfolge bringen.
Typische förderfähige Bereiche sind:
- Energieberatung für Wohngebäude und Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans;
- Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecke oder oberster Geschossdecke;
- Austausch energetisch schwacher Fenster und Außentüren;
- Einbau oder Optimierung bestimmter Lüftungs- und Anlagentechnik;
- Heizungsoptimierung einschließlich hydraulischem Abgleich;
- Fachplanung und energetische Baubegleitung;
- klimafreundlicher Heizungstausch über das zuständige KfW-Programm.
Die höchste Förderquote ist nicht automatisch die wirtschaftlich beste Lösung. Entscheidend ist, ob die geplanten Maßnahmen technisch zusammenpassen und den Energiebedarf des Gebäudes dauerhaft senken.
Energieberatung beantragen und Sanierungsreihenfolge festlegen
Eine geförderte BAFA-Energieberatung ist besonders sinnvoll, wenn mehrere Bauteile modernisiert werden sollen oder unklar ist, ob zuerst die Heizung, das Dach oder die Fassade an der Reihe ist. Der zugelassene Energieeffizienz-Experte untersucht den Istzustand, berechnet Einsparpotenziale und entwickelt auf Wunsch einen individuellen Sanierungsfahrplan, kurz iSFP.
Im Jahr 2026 beträgt die Förderung 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind maximal 650 Euro Zuschuss möglich. Wohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten können bis zu 850 Euro erhalten. Für Wohnungseigentümergemeinschaften ist zusätzlich ein einmaliger Zuschuss von 250 Euro möglich, wenn die Ergebnisse im Rahmen einer Eigentümerversammlung erläutert werden.
Vor dem ersten Termin sollten Eigentümer einige Unterlagen zusammenstellen. Fehlende Dokumente verhindern eine Beratung nicht zwingend, können die Bestandsaufnahme jedoch verlängern.
Benötigte Unterlagen:
- Baupläne, Grundrisse und Schnitte, soweit vorhanden;
- Wohn- und Nutzflächenberechnung;
- Energieabrechnungen der vergangenen drei Jahre;
- Schornsteinfegerprotokolle und Daten der Heizungsanlage;
- Rechnungen früherer Sanierungen;
- Fotos von Dach, Fassade, Fenstern und Heizkörpern;
- Angaben zu bekannten Wärmebrücken oder Feuchtigkeitsschäden.
Benötigte technische Hilfsmittel:
- digitaler oder gedruckter Gebäudeordner;
- Maßband oder Laserdistanzmesser für fehlende Maße;
- Smartphone oder Kamera zur Dokumentation;
- Zugang zu Dachboden, Keller und Heizraum;
- gegebenenfalls Leitern und geeignete Beleuchtung für die Bestandsaufnahme.
„Ein guter Sanierungsfahrplan beginnt nicht mit der Frage nach dem beliebtesten Heizsystem, sondern mit dem tatsächlichen Wärmebedarf des Hauses“, lautet die zentrale Empfehlung aus der Energieberatungspraxis.
Förderhöhe für Gebäudehülle und Effizienzmaßnahmen
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle werden grundsätzlich mit 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst. Wird eine Maßnahme als Bestandteil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans umgesetzt, kann ein zusätzlicher iSFP-Bonus von fünf Prozentpunkten hinzukommen. Damit sind bis zu 20 Prozent Zuschuss möglich.
Ohne iSFP können bei entsprechenden Einzelmaßnahmen regelmäßig höchstens 30.000 Euro förderfähige Ausgaben pro Wohneinheit berücksichtigt werden. Mit anwendbarem iSFP-Bonus steigt diese Grenze auf bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit. Bei 40.000 Euro förderfähigen Kosten für Dach- und Fassadendämmung wären ohne Bonus beispielsweise 6.000 Euro Zuschuss möglich. Mit iSFP und einem Fördersatz von 20 Prozent könnten es 8.000 Euro sein.
| Maßnahme | Grundförderung | Möglicher Bonus | Maximale förderfähige Kosten |
|---|---|---|---|
| Energieberatung Ein- oder Zweifamilienhaus | 50 % | keiner | maximal 650 Euro Zuschuss |
| Energieberatung ab drei Wohneinheiten | 50 % | keiner | maximal 850 Euro Zuschuss |
| Gebäudehülle ohne iSFP | 15 % | keiner | 30.000 Euro je Wohneinheit |
| Gebäudehülle mit iSFP | 15 % | 5 Prozentpunkte | 60.000 Euro je Wohneinheit |
| Klimafreundlicher Heizungstausch | 30 % Grundförderung | mehrere Boni möglich | 30.000 Euro bei der ersten Wohneinheit |
| Maximaler Heizungstausch-Zuschuss | bis 70 % | Deckelung bei 70 % | bis 21.000 Euro beim Einfamilienhaus |
Bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten teilweise besondere technische Anforderungen. Dort sollte die energetische Planung frühzeitig mit den baurechtlichen und denkmalpflegerischen Vorgaben abgestimmt werden. Hilfreich ist dabei der Überblick zur Sanierung und Förderung bei Denkmalschutz.
Heizungstausch 2026: Förderung läuft meist über die KfW
Private Eigentümer beantragen die Heizungsförderung 2026 für bestehende Wohngebäude in der Regel über das KfW-Programm 458. Die Grundförderung für eine förderfähige klimafreundliche Heizung beträgt 30 Prozent. Für selbstnutzende Eigentümer können weitere Boni hinzukommen.
Der Klima-Geschwindigkeitsbonus beträgt bis Ende 2028 weiterhin 20 Prozent. Er kommt unter anderem beim Austausch bestimmter funktionsfähiger Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen infrage. Bei Gas- und Biomasseheizungen müssen zusätzliche Alters- beziehungsweise Nutzungsvoraussetzungen berücksichtigt werden.
Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 40.000 Euro können einen Einkommensbonus von 30 Prozent erhalten. Für besonders effiziente Wärmepumpen ist außerdem ein Effizienzbonus von fünf Prozent möglich, beispielsweise bei einem natürlichen Kältemittel oder der Nutzung von Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle. Trotz kombinierter Boni ist der Zuschuss auf insgesamt 70 Prozent begrenzt.
Für Anträge im Jahr 2026 wird beim Einkommensbonus grundsätzlich das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen der Jahre 2023 und 2024 betrachtet. Maßgeblich sind die entsprechenden Einkommensteuerbescheide.
Bei einem Einfamilienhaus werden höchstens 30.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt. Daraus ergeben sich folgende Beispielwerte:
- 30 Prozent Grundförderung: maximal 9.000 Euro;
- 50 Prozent mit zusätzlichem Klima-Geschwindigkeitsbonus: maximal 15.000 Euro;
- 55 Prozent bei Grundförderung, Geschwindigkeits- und Effizienzbonus: maximal 16.500 Euro;
- 70 Prozent maximale Gesamtförderung: maximal 21.000 Euro.
Für Mehrfamilienhäuser gelten gestaffelte Kostenobergrenzen. Für die erste Wohneinheit werden bis zu 30.000 Euro berücksichtigt, für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils bis zu 15.000 Euro und ab der siebten Einheit jeweils bis zu 8.000 Euro.
BAFA-Antrag online stellen: Schritt für Schritt
Ein BAFA-Antrag online sollte nicht zwischen Tür und Angel ausgefüllt werden. Schon ein falsch angesetzter Maßnahmenbeginn kann zur Ablehnung führen. Bei einer Energieberatung wird der Antrag über das BAFA-Portal eingereicht, bevor mit der geförderten Beratung begonnen wird. Bei baulichen Einzelmaßnahmen benötigt der Energieeffizienz-Experte häufig eine technische Projektbeschreibung und erzeugt die erforderliche Kennung für den Antrag.

- Gebäude und geplante Maßnahme abgrenzen
Legen Sie fest, ob es um eine Energieberatung, eine Dämmmaßnahme, neue Fenster, Heizungsoptimierung oder einen vollständigen Heizungstausch geht. Davon hängt ab, ob BAFA oder KfW zuständig ist. Planen Sie mehrere Arbeiten, sollte die Reihenfolge zuerst energetisch geprüft werden.
- Energieeffizienz-Experten auswählen
Für viele BAFA-Einzelmaßnahmen ist ein gelisteter Energieeffizienz-Experte vorgeschrieben. Holen Sie frühzeitig Angebote ein und klären Sie, welche Leistungen bereits im Beratungshonorar enthalten sind. Dazu gehören häufig Bestandsaufnahme, Berechnung, technische Projektbeschreibung und spätere Bestätigung der Umsetzung.
- Angebote von Fachbetrieben einholen
Das Angebot sollte die einzelnen Leistungen und Kosten nachvollziehbar aufschlüsseln. Bei einer Dämmung gehören dazu beispielsweise Fläche, Dämmstoff, Wärmeleitgruppe, Dicke, Befestigung, Gerüst und Nebenarbeiten. Beim Heizungstausch sollten Wärmeerzeuger, Speicher, Demontage, hydraulischer Abgleich und notwendige Umfeldmaßnahmen getrennt erkennbar sein.
- Förderfähige Kosten prüfen
Nicht jede Position auf einer Rechnung ist automatisch förderfähig. Der Energieeffizienz-Experte oder Fachbetrieb sollte deshalb vor Antragstellung kontrollieren, welche Kosten angesetzt werden dürfen. Finanzierungskosten, laufende Wartung oder der spätere Energiebezug gehören beispielsweise nicht zu den förderfähigen Investitionskosten.
- Vertrag mit Fördervorbehalt gestalten
Bei vielen Förderwegen wird ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag benötigt, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthält. Die Arbeiten dürfen nicht vor dem zulässigen Zeitpunkt beginnen. Eine vorschnelle Materialbestellung oder verbindliche Beauftragung ohne korrekte Bedingung kann den Zuschuss gefährden.
- Antrag im zuständigen Portal einreichen
Für die geförderte Energieberatung wird das BAFA-Portal genutzt. Der private Heizungstausch läuft über „Meine KfW“. Halten Sie Ausweisdaten, Steuerinformationen, Angebote, technische Kennungen und Angaben zur Immobilie bereit. Speichern Sie die Eingangsbestätigung und sämtliche Antragsunterlagen.
- Zusage und technische Bedingungen prüfen
Nach der Förderzusage sollten Eigentümer nicht nur auf die Fördersumme schauen. Entscheidend sind auch Bewilligungszeitraum, technische Mindestanforderungen und Nachweisfristen. Änderungen am Projekt müssen vor der Ausführung mit dem Energieeffizienz-Experten und gegebenenfalls der Förderstelle abgestimmt werden.
- Arbeiten dokumentieren
Bewahren Sie Angebote, Verträge, Lieferscheine, Rechnungen, Zahlungsnachweise und Fotos auf. Rechnungen müssen eindeutig der geförderten Maßnahme zugeordnet werden können. Barzahlungen sind für einen belastbaren Nachweis ungeeignet.
- Verwendungsnachweis einreichen
Nach Abschluss bestätigt der Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experte die ordnungsgemäße Umsetzung. Anschließend werden Rechnungen und Nachweise im zuständigen Portal hochgeladen. Bei der KfW müssen die Nachweise nach Abschluss und Vorliegen der Schlussrechnung innerhalb der vorgegebenen Frist eingereicht werden.
Beispielrechnung: Wann sich eine geförderte Wärmepumpe rechnet
Ein typisches Einfamilienhaus aus dem Jahr 1972 verbraucht mit einer älteren Gasheizung rund 24.000 Kilowattstunden Gas pro Jahr. Für den Einbau einer Wärmepumpe, die Anpassung einzelner Heizkörper, einen Speicher und den hydraulischen Abgleich werden 30.000 Euro angesetzt. Erhält der selbstnutzende Eigentümer 55 Prozent Förderung, beträgt der Zuschuss 16.500 Euro. Der Eigenanteil sinkt auf 13.500 Euro.
Erreicht die Wärmepumpe eine Jahresarbeitszahl von 3,5 und werden nach kleineren Dämmmaßnahmen noch 18.000 Kilowattstunden Wärme benötigt, liegt der Strombedarf rechnerisch bei rund 5.140 Kilowattstunden pro Jahr. Bei einem angenommenen Wärmepumpenstrompreis von 0,28 Euro pro Kilowattstunde entstehen etwa 1.440 Euro jährliche Stromkosten. Die konkrete Ersparnis hängt vom vorherigen Gaspreis, dem tatsächlichen Wärmebedarf und der Effizienz der Anlage ab.
Beim Austausch einer Gasheizung können in einem solchen Beispiel grob vier bis fünf Tonnen direkte CO₂-Emissionen pro Jahr entfallen. Dem steht der CO₂-Ausstoß der Stromerzeugung gegenüber. Die reale Nettoeinsparung verändert sich mit Strommix, Gebäudezustand und Betriebsweise, liegt bei einer gut geplanten Anlage aber häufig im Bereich mehrerer Tonnen jährlich.
| Position | Beispielbetrag |
| Wärmepumpe einschließlich Installation | 24.000 Euro |
| Speicher und Anpassung der Hydraulik | 3.500 Euro |
| Heizkörper und Nebenarbeiten | 2.500 Euro |
| Gesamtkosten | 30.000 Euro |
| Zuschuss bei 55 % | 16.500 Euro |
| Verbleibender Eigenanteil | 13.500 Euro |
| Beispielhafte jährliche Energiekosteneinsparung | 600 bis 1.000 Euro |
| Rechnerische Amortisationszeit des Eigenanteils | etwa 14 bis 23 Jahre |
Die Rechnung ist eine Orientierung und kein verbindliches Angebot. Steigende Brennstoffpreise, Reparaturen an der Altanlage oder eine Photovoltaikanlage können die Wirtschaftlichkeit verbessern. Eine zu groß ausgelegte Wärmepumpe, hohe Vorlauftemperaturen oder schlechte Gebäudeeinstellungen können sie verschlechtern.
Welche GEG-Fristen 2026 beachtet werden müssen
Das Gebäudeenergiegesetz verbindet die Vorgaben für neue Heizungen mit der kommunalen Wärmeplanung. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern wird die 65-Prozent-Vorgabe für neu eingebaute Heizungen grundsätzlich spätestens ab dem 1. Juli 2026 relevant, sofern nicht bereits vorher ein Wärmeplangebiet ausgewiesen wurde. In kleineren Kommunen liegt die allgemeine Frist spätestens beim 1. Juli 2028.
Das bedeutet nicht, dass jede bestehende Gas- oder Ölheizung 2026 ausgebaut werden muss. Funktionsfähige Anlagen können grundsätzlich weiterbetrieben und repariert werden, soweit keine andere gesetzliche Austauschpflicht greift. Wer nach den jeweiligen Stichtagen eine neue Heizung einbaut, muss jedoch die dann geltenden Anforderungen und möglichen Übergangsregelungen beachten.
Die europäische Gebäuderichtlinie EPBD setzt zusätzliche langfristige Ziele für die Verringerung des Energieverbrauchs im Gebäudebestand. Sie begründet jedoch nicht automatisch eine pauschale Sanierungspflicht für jedes einzelne deutsche Wohnhaus. Die konkrete Umsetzung erfolgt über nationales Recht.
Häufige Fehler beim Förderantrag
- Der Fachbetrieb wird endgültig und ohne zulässigen Fördervorbehalt beauftragt.
- Eigentümer stellen einen BAFA-Antrag, obwohl für den Heizungstausch die KfW zuständig ist.
- Die technische Projektbeschreibung stimmt nicht mit dem später ausgeführten Vorhaben überein.
- Einzelne Rechnungen enthalten keine klare Bezeichnung der geförderten Leistungen.
- Der iSFP wird erst nach Beginn der Sanierungsmaßnahme erstellt.
- Nachweise oder Schlussrechnungen werden nicht rechtzeitig hochgeladen.
- Der Einkommensbonus wird mit dem Bruttoeinkommen statt dem zu versteuernden Einkommen geprüft.
- Eine Wärmepumpe wird bestellt, bevor Heizlast, Vorlauftemperatur und Schallschutz bewertet wurden.
Profi-Tipp: Lassen Sie den Antrag, das Angebot und die technische Beschreibung vor dem Absenden miteinander abgleichen. Stimmen Produktbezeichnung, Leistung, Kosten und geplante Ausführung nicht überein, entstehen später unnötige Rückfragen oder Kürzungen.
Wann ein Fachbetrieb zwingend erforderlich ist
Der Förderantrag ist kein klassisches Heimwerkerprojekt. Eigentümer können Unterlagen zusammentragen, Angebote vergleichen und das Online-Portal selbst bedienen. Die energetische Berechnung, Fachplanung und Bestätigung bestimmter Maßnahmen gehören jedoch in die Hände qualifizierter Experten.
Arbeiten an Stromanschlüssen, Kältemittelkreisläufen, Brennstoffleitungen, Abgasanlagen oder Trinkwasserinstallationen dürfen nicht eigenmächtig durchgeführt werden. Auch der hydraulische Abgleich muss fachgerecht berechnet, umgesetzt und dokumentiert werden. Bei Fassaden- und Dachdämmungen können zusätzlich Brandschutz, Feuchteschutz, Statik und Arbeitssicherheit betroffen sein.
Eine professionelle Begleitung ist besonders ratsam, wenn:
- mehrere Förderprogramme kombiniert werden;
- ein Mehrfamilienhaus oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft betroffen ist;
- das Gebäude unter Denkmalschutz steht;
- Förderkosten oberhalb von 30.000 Euro geplant sind;
- eine Wärmepumpe im unsanierten Altbau eingebaut werden soll;
- unterschiedliche Eigentums- oder Nutzungsverhältnisse bestehen.
Was Eigentümer 2026 zuerst beantragen sollten
Die sinnvollste Reihenfolge beginnt meist mit einer geförderten Energieberatung. Sie schafft eine technische Grundlage und kann durch den iSFP spätere Zuschüsse für Gebäudehülle und Anlagentechnik erhöhen. Danach werden konkrete Fachangebote eingeholt und den passenden Förderstellen zugeordnet.
Für eine neue klimafreundliche Heizung ist die KfW zuständig. Dämmung, Fenster, Lüftungstechnik, Heizungsoptimierung und Fachplanung werden je nach Maßnahme über das BAFA abgewickelt. Wer die Programme sorgfältig trennt, den Antrag vor Maßnahmenbeginn vorbereitet und sämtliche Nachweise dokumentiert, reduziert das Risiko einer Ablehnung deutlich.
Die Förderbedingungen stehen grundsätzlich unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Es besteht kein allgemeiner Rechtsanspruch auf eine Auszahlung. Vor einer verbindlichen Investitionsentscheidung sollten deshalb die am Tag der Antragstellung gültigen Merkblätter und technischen Mindestanforderungen geprüft werden. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Energie-, Rechts- oder Steuerberatung.
FAQ zur BAFA-Förderung 2026
Wie hoch ist die BAFA-Förderung 2026?
Die Förderhöhe hängt von der Maßnahme ab. Eine Energieberatung für Wohngebäude wird mit 50 Prozent des förderfähigen Honorars unterstützt, maximal mit 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern beziehungsweise 850 Euro ab drei Wohneinheiten. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle erhalten grundsätzlich 15 Prozent, mit iSFP-Bonus bis zu 20 Prozent.
Wo stelle ich den BAFA-Heizungsantrag?
Für den Heizungstausch bei privaten bestehenden Wohngebäuden wird der Zuschuss in der Regel nicht beim BAFA, sondern über das KfW-Programm 458 beantragt. Das BAFA ist weiterhin für andere Einzelmaßnahmen und die Energieberatung zuständig.
Wie hoch ist die Förderung für eine neue Heizung?
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Mit Klima-Geschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus und gegebenenfalls Effizienzbonus kann die Förderung auf bis zu 70 Prozent steigen. Beim Einfamilienhaus werden maximal 30.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt, sodass höchstens 21.000 Euro Zuschuss möglich sind.
Kann ich BAFA-Förderung und KfW kombinieren?
Unterschiedliche Maßnahmen können häufig über verschiedene Programme gefördert werden. Dieselben Kosten dürfen jedoch nicht doppelt angesetzt werden. Eine förderfähige Dachdämmung kann beispielsweise über das BAFA laufen, während der Heizungstausch über die KfW beantragt wird.
Muss ich den Antrag vor der Beauftragung stellen?
Der Förderantrag muss grundsätzlich vor dem förderschädlichen Maßnahmenbeginn gestellt werden. Je nach Programm kann ein Vertrag mit einer ausdrücklich zulässigen aufschiebenden oder auflösenden Förderbedingung erforderlich sein. Die aktuellen Programmregeln müssen vor der Unterschrift geprüft werden.
Was bringt ein individueller Sanierungsfahrplan?
Der iSFP zeigt eine sinnvolle Reihenfolge energetischer Maßnahmen. Bei bestimmten BAFA-Einzelmaßnahmen kann er den Fördersatz um fünf Prozentpunkte und die berücksichtigungsfähige Kostenobergrenze von 30.000 auf bis zu 60.000 Euro je Wohneinheit erhöhen.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines BAFA-Antrags?
Bei der Energieberatung nennt das BAFA aktuell eine Bearbeitungszeit von ungefähr zwei Wochen. Bei komplexeren Einzelmaßnahmen kann die tatsächliche Dauer abweichen. Eigentümer sollten daher ausreichend Zeit zwischen Antragstellung und geplantem Baubeginn einplanen.
Darf ich 2026 meine funktionierende Gasheizung weiter nutzen?
Eine funktionierende Bestandsheizung muss nicht allein wegen des Jahreswechsels 2026 ausgetauscht werden. Sie darf grundsätzlich weiterbetrieben und repariert werden, sofern keine besondere Austauschpflicht greift. Für neu eingebaute Heizungen gelten abhängig von Gemeindegröße, Wärmeplanung und Einbaudatum jedoch neue Anforderungen.
