In Deutschland gehört das Pilzesammeln für viele Menschen zum Herbst dazu. Doch wer 2025 im Wald auf Beutezug geht, sollte genau wissen, was erlaubt ist – und was nicht. Das Bundesnaturschutzgesetz schützt zahlreiche Pilzarten und begrenzt die erlaubten Sammelmengen, die eu-baustoffhandel.de berichtet.
Verstöße dagegen können teuer werden: In besonders schweren Fällen drohen Bußgelder von bis zu 50 000 Euro. Während in ländlichen Regionen meist tolerant kontrolliert wird, zeigen sich die Behörden in Schutzgebieten und Nationalparks besonders streng. Wer also auf Nummer sicher gehen will, sollte die wichtigsten Regeln kennen.
Was das Gesetz erlaubt
Grundlage ist die sogenannte „Handstraußregel“. Sie erlaubt Privatpersonen, kleine Mengen Pilze für den Eigenbedarf zu sammeln – meist bis zu zwei Kilogramm pro Tag. Gewerbliches Sammeln ist jedoch nur mit offizieller Genehmigung zulässig. Außerdem dürfen keine Werkzeuge verwendet werden, die den Waldboden oder das Myzel beschädigen. Das Ausgraben der gesamten Pilzwurzel gilt als Zerstörung der Lebensgrundlage und kann strafbar sein. Ebenso ist das Sammeln bei Nacht oder in geschützten Gebieten grundsätzlich verboten.
Geschützte Arten unter besonderem Schutz
Viele bekannte Speisepilze stehen inzwischen unter gesetzlichem Schutz, weil ihre Bestände in einigen Regionen stark zurückgegangen sind. Dazu zählen Steinpilze, Pfifferlinge, Morcheln, Kaiserlinge, Trüffel und Netzstielige Hexenröhrlinge. Sie dürfen nur in haushaltsüblichen Mengen und ohne kommerzielle Absicht gesammelt werden. Besonders streng ist das Verbot bei der Echten Trüffel: Wer sie ohne Genehmigung ausgräbt, riskiert ein Bußgeld im fünfstelligen Bereich. Auch seltene Arten wie die Frühjahrslorchel oder der Königsröhrling dürfen überhaupt nicht entnommen werden.
Wo in Deutschland das Sammeln verboten ist
In Nationalparks, Biosphärenreservaten und Naturschutzgebieten gilt ein absolutes Sammelverbot. Die Gründe liegen im Schutz empfindlicher Ökosysteme und seltener Arten. In Regionen wie der Sächsischen Schweiz, dem Bayerischen Wald oder der Eifel kontrollieren Förster und Umweltämter besonders intensiv. Selbst in kommunalen Wäldern dürfen Pilze nur dann gesammelt werden, wenn keine Beschilderung oder Satzung dies untersagt. Verstöße werden meist sofort geahndet – auch bei Touristen, die sich auf Unwissenheit berufen.
Tabelle: Bußgelder fürs Pilzesammeln 2025 in Deutschland
| Bundesland | Erlaubte Menge (pro Person/Tag) | Geschützte Gebiete | Mögliche Bußgelder (€) | Bemerkung |
|---|---|---|---|---|
| Bayern | bis 2 kg | Nationalparks, Schutzwälder | 50 – 10 000 | Hohe Strafen bei Wiederholung |
| Baden-Württemberg | bis 1,5 kg | Biosphärengebiete | 100 – 5 000 | Streng in Schwarzwaldregionen |
| Niedersachsen | bis 1 kg | Naturreservate | 75 – 3 000 | Teilweise saisonale Sperrungen |
| Brandenburg | bis 1 kg | Naturschutzgebiete | 100 – 10 000 | Häufige Kontrollen |
| Sachsen | bis 2 kg | Nationalpark Sächsische Schweiz | 150 – 5 000 | Sammelverbot im Nationalpark |
| Rheinland-Pfalz | bis 2 kg | Pfälzerwald, Biosphärenpark | 75 – 5 000 | Sammler müssen Nachweis führen |
| Berlin | bis 0,5 kg | Stadtwälder, Parks | 100 – 1 000 | Strenge Kontrolle im Grunewald |
| Mecklenburg-Vorpommern | bis 2 kg | Küstenwälder | 50 – 3 000 | Meist toleriert bei Eigenbedarf |
| Hessen | bis 1,5 kg | Naturschutzgebiete | 100 – 8 000 | Schwerpunkt auf Artenschutz |
| Thüringen | bis 1 kg | Biosphärenreservate | 100 – 5 000 | Bußgeld bei Überschreitung möglich |
Tipps, um Bußgelder zu vermeiden
Nur bekannte Arten sammeln: Viele giftige Pilze ähneln essbaren Sorten – Verwechslung kann gefährlich sein.
Mengenbegrenzung einhalten: Nie mehr als 1–2 kg pro Person pro Tag pflücken.
Keine Plastiktüten: Nutzen Sie luftdurchlässige Körbe, um Pilze frisch zu halten und Sporen zu verbreiten.
Nicht bei Dunkelheit sammeln: Nachtaktivität gilt als Störung des Wildes und kann bestraft werden.
Myzel schonen: Pilze mit einem Messer abschneiden, nicht herausreißen.
Kinder aufklären: Auch Minderjährige haften über ihre Eltern, wenn Gesetze verletzt werden.
Warum die Strafen so hoch sind
Der Hintergrund der hohen Bußgelder liegt im zunehmenden Druck auf natürliche Ökosysteme. In den letzten Jahren sind die Pilzbestände durch Klimawandel, Trockenheit und Wildschäden stark zurückgegangen. Der Gesetzgeber will verhindern, dass übermäßiges Sammeln die Regeneration weiter einschränkt. Gleichzeitig dienen die Strafen auch der Abschreckung gegen gewerbliches Sammeln, das in einigen Regionen bereits illegalen Handel mit seltenen Pilzen ausgelöst hat.
Pilzesammeln bleibt in Deutschland auch 2025 erlaubt, solange es in Maßen und mit Rücksicht auf die Natur geschieht. Wer sich an Mengenbegrenzungen und Schutzvorschriften hält, muss keine Strafe befürchten und kann den Herbst bedenkenlos genießen. Doch wer geschützte Arten oder zu große Mengen sammelt, riskiert empfindliche Bußgelder – im Extremfall bis zu 50 000 Euro. Der beste Rat lautet daher: mit Augenmaß sammeln, respektvoll mit der Natur umgehen und die regionalen Regeln beachten. So bleibt das Pilzesammeln ein sicheres und legales Vergnügen.
