Die seit 2023 umstrittene Preiserhöhung von Vodafone erreicht im Dezember eine entscheidende Phase. Viele Festnetz- und Kabelkunden zahlen seitdem monatlich fünf Euro mehr – oft sogar während ihrer laufenden Mindestvertragszeit, die eu-baustoffhandel.de berichtet.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält diese Anpassung für rechtswidrig und hat deshalb bereits 2023 eine Abhilfeklage eingereicht. Nach fast zwei Jahren Vorbereitung kommt der Fall nun vor Gericht. Für Kundinnen und Kunden bietet sich damit eine seltene Möglichkeit, ihr Geld vollständig zurückzuerhalten.
Gericht prüft Preiserhöhung ab dem 3. Dezember
Das Oberlandesgericht Hamm verhandelt ab dem 3. Dezember 2025 erstmals öffentlich über die Klage gegen Vodafone. Ob es bei diesem Termin bleibt oder weitere Verhandlungstage notwendig werden, entscheidet sich im Verfahren selbst. Die Klage läuft als sogenannte Abhilfeklage, was bedeutet, dass registrierte Kundinnen und Kunden im Erfolgsfall automatisch entschädigt werden. Ein eigenes Gerichtsverfahren ist dafür nicht nötig, was das Risiko für Verbraucher vollständig eliminiert. Die Beteiligung ist kostenlos und kann bequem online erfolgen.
Wichtige Frist läuft bis Heiligabend
Besonders kritisch ist für Betroffene die Frist für den Eintrag in das Klageregister des Bundesamts für Justiz. Voraussichtlich bis zum 24. Dezember 2025 können sich geschädigte Kunden anmelden, sofern das Gericht keine weiteren Termine ansetzt. Wer diese Frist versäumt, verliert den Anspruch auf mögliche Rückzahlungen dauerhaft. Die steigende Zahl der Registrierungen – inzwischen über 110.000 – zeigt, wie viele Haushalte tatsächlich betroffen sind. Für Verbraucher ist es deshalb wichtig, frühzeitig zu prüfen, ob ihr Vertrag unter die problematische Preiserhöhung fällt.
Bis zu 120 Euro Rückzahlung möglich
Obwohl fünf Euro monatlich auf den ersten Blick nicht viel erscheinen, summieren sich die Beträge über zwei Jahre auf mehr als 120 Euro pro Vertrag. Sollte das Gericht zugunsten der Verbraucher entscheiden, werden diese Summen inklusive möglicher Zinsen erstattet. Die potenziellen finanziellen Folgen für Vodafone wären erheblich und könnten in die Millionen gehen. Je länger das Verfahren andauert, desto größer wird der Betrag, der im Erfolgsfall zurückgezahlt werden müsste. Für Betroffene wird daher jeder weitere Monat relevant.
Wer ist wirklich betroffen?
Nicht alle Vodafone-Kunden können automatisch teilnehmen. Entscheidend ist, ob die Preiserhöhung ohne wirksame Gegenleistung erfolgt ist. Wer beispielsweise ein schnelleres Internetpaket oder andere Vorteile akzeptiert hat, könnte seinen Anspruch verloren haben.
Verbraucherverbände bieten deshalb Online-Abfragen an, mit deren Hilfe sich prüfen lässt, ob eine Teilnahme an der Sammelklage möglich ist. Im positiven Fall erhalten Nutzer konkrete Anleitungen und ein Musterschreiben für die Eintragung ins Register. Die Teilnahme ist ohne juristische Risiken verbunden, was sie besonders für kleinere Beträge attraktiv macht.
