Das Quadrat lässt Ritter Sport weiterhin keine Ruhe. Nach der Niederlage vor dem Landgericht Stuttgart zieht der Schokoladenhersteller im Streit um einen quadratischen Haferriegel vor die nächste Instanz. Das Unternehmen hat offiziell Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart eingelegt und will das Urteil nicht akzeptieren, die eu-baustoffhandel.de berichtet mit bild.de.
Der Fall zeigt, wie emotional und wirtschaftlich aufgeladen Markenstreitigkeiten sein können. Für Ritter Sport steht dabei weit mehr auf dem Spiel als nur ein einzelnes Produkt. Es geht um eines der bekanntesten Markenzeichen Deutschlands.
Worum es im Markenstreit konkret geht
Im Zentrum des Verfahrens steht der „Monnemer Quadrat Bio“, ein quadratischer Haferriegel des Mannheimer Unternehmens Wacker. Das Landgericht Stuttgart hatte die Klage von Ritter Sport im Januar abgewiesen. Nach Ansicht des Gerichts liege keine Markenverletzung vor.

Der Vorsitzende Richter erklärte bei der Urteilsverkündung, die quadratische Form allein reiche nicht aus, um eine Verwechslungsgefahr anzunehmen. Entscheidend sei das Gesamtbild des Produkts.
Ritter Sport sieht Verwechslungsgefahr
Ritter Sport bewertet die Lage völlig anders. Der Konzern beruft sich auf seine seit 1996 geschützte quadratische Verpackung, die als eines der prägendsten Markenzeichen des Unternehmens gilt. Aus Sicht des Herstellers wird dieses Wiedererkennungsmerkmal durch den Haferriegel verletzt.
Ein Unternehmenssprecher betont:
„Das Quadrat ist für uns kein Design-Detail, sondern Kern unserer Markenidentität.“
Ritter Sport argumentiert zudem, dass Schokolade und Müsliriegel vergleichbare Produkte seien. Beide richteten sich an eine ähnliche Zielgruppe und würden in ähnlichen Alltagssituationen konsumiert. Genau darin sieht das Unternehmen die Gefahr einer Verwechslung.
Nächste Runde vor dem Oberlandesgericht
Mit der eingelegten Berufung geht der Fall nun in eine höhere gerichtliche Instanz. Bereits während des laufenden Verfahrens hatte Ritter Sport angekündigt, eine Niederlage nicht einfach hinzunehmen.
Ein Markenrechtsexperte erklärt:
„In der zweiten Instanz wird häufig genauer geprüft, wie stark ein Markenelement tatsächlich im Bewusstsein der Verbraucher verankert ist.“
Das Oberlandesgericht Stuttgart wird sich nun erneut mit der Frage beschäftigen, ob die quadratische Form des Haferriegels eine Markenverletzung darstellt oder nicht.
Folgen für den Hersteller aus Mannheim
Für den Mannheimer Produzenten Wacker hat der Rechtsstreit bereits spürbare Konsequenzen. Der quadratische Haferriegel war zuletzt online nicht mehr erhältlich. Gründer Matteo Wacker nahm das Produkt vorübergehend aus dem Sortiment.
Stattdessen brachte er einen länglichen Riegel mit dem Namen „Monnemer Klageriegel“ auf den Markt. Hintergrund ist die Sorge vor möglichen Schadenersatzforderungen, sollte Ritter Sport am Ende doch Recht bekommen.
Matteo Wacker sagte dazu:
„Wenn sich das Verfahren über Jahre hinzieht, könnte jeder verkaufte Riegel das finanzielle Risiko erhöhen.“
Wirtschaftliche Dimension des Streits
Der Fall zeigt exemplarisch, wie groß die wirtschaftliche Bedeutung von Form- und Verpackungsrechten ist. Gerade bei bekannten Marken können bereits kleine Design-Ähnlichkeiten erhebliche rechtliche Folgen haben.

Ein Branchenanalyst ordnet ein:
„Solche Prozesse werden oft geführt, um präventiv Grenzen zu ziehen. Es geht weniger um den aktuellen Umsatz als um den langfristigen Markenschutz.“
Überblick zum Quadrat-Streit
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Beteiligte | Ritter Sport vs. Wacker |
| Produkt | Quadratischer Haferriegel |
| Erste Instanz | Klage abgewiesen |
| Aktueller Stand | Berufung eingelegt |
| Risiko | Schadenersatzforderungen |
Der Ausgang des Verfahrens könnte Signalwirkung für ähnliche Fälle im Lebensmittelmarkt haben.
Reaktionen aus Öffentlichkeit und Branche
In sozialen Netzwerken wird der Streit kontrovers diskutiert. Während einige Nutzer Verständnis für den Markenschutz von Ritter Sport zeigen, kritisieren andere die juristische Härte gegenüber kleineren Herstellern.
Ein Nutzer kommentiert:
„Das Quadrat gehört zwar zu Ritter Sport, aber irgendwann muss auch Raum für neue Produkte bleiben.“
Andere Stimmen wiederum sehen den Schritt als konsequent:
„Wenn man eine Marke jahrzehntelang aufgebaut hat, muss man sie auch verteidigen.“
Wie es weitergehen könnte
Wann das Oberlandesgericht Stuttgart über die Berufung entscheidet, ist derzeit offen. Klar ist jedoch: Der Quadrat-Streit wird die Gerichte und die Branche noch länger beschäftigen. Für Ritter Sport geht es um den Schutz einer ikonischen Form, für kleinere Hersteller um kreative Freiheit im Markt.
Der Fall verdeutlicht einmal mehr, wie schmal der Grat zwischen Markenschutz und Wettbewerb sein kann – und wie teuer diese Grenze im Zweifel wird.
