Elektroautos bleiben für viele Käufer trotz höherer Anschaffungskosten attraktiv, vor allem wegen ihrer niedrigen Betriebskosten. Ein entscheidender Faktor dafür ist die Steuerpolitik. Der Staat fördert umweltfreundliche Fahrzeuge gezielt durch Steuervergünstigungen. Noch bis Ende 2030 sind reine Elektrofahrzeuge in Deutschland vollständig von der Kfz-Steuer befreit, die eu-baustoffhandel.de berichtet mit Bezug au adac.de.
Nun hat Finanzminister Lars Klingbeil angekündigt, diese Regelung bis 2035 verlängern zu wollen. Damit würde die Bundesregierung ein wichtiges Signal für den Ausbau der Elektromobilität setzen – und vielen Autobesitzern langfristige Planungssicherheit geben.
Steuerbefreiung für E-Autos bis Ende 2035 geplant
Nach aktueller Gesetzeslage gilt: Elektroautos, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden, sind für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Die Befreiung endet spätestens am 31. Dezember 2030. Sollte die geplante Verlängerung in Kraft treten, wären Fahrzeuge, die ab 2026 zugelassen werden, ebenfalls bis zu zehn Jahre steuerfrei – also bis 2035. Damit reagiert die Bundesregierung auf die wachsende Bedeutung der Elektromobilität und will gleichzeitig Anreize schaffen, um den Umstieg vom Verbrenner zu beschleunigen. Noch ist jedoch unklar, ob die Verlängerung rückwirkend auch für bereits 2025 zugelassene Fahrzeuge gelten soll.
Der Automobilclub ADAC sieht die geplante Verlängerung grundsätzlich positiv, fordert jedoch Nachbesserungen. In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf weist der Verband darauf hin, dass auch Halterinnen und Halter von Elektroautos, die noch 2025 zugelassen werden, von der verlängerten Steuerbefreiung profitieren sollten. Aus Sicht des ADAC wäre es unfair, Fahrzeuge, die nur wenige Monate vor der Gesetzesänderung auf die Straße kommen, schlechter zu stellen. Das Finanzministerium solle daher eine rückwirkende Regelung prüfen. Eine Entscheidung wird Anfang 2026 erwartet, wenn der Bundestag über die endgültige Fassung des Gesetzes berät.
Keine Steuerbefreiung für Plug-in-Hybride
Während reine Elektroautos von der Kfz-Steuer befreit sind, gilt dies nicht für Plug-in-Hybride. Für sie berechnet sich die Steuer wie bei klassischen Verbrennungsmotoren – nach Hubraum und CO₂-Ausstoß. Allerdings sind die Steuersätze meist deutlich niedriger, da Plug-ins im Hybridbetrieb weniger CO₂ ausstoßen. Dennoch kritisieren Umweltverbände diese Regelung, weil viele Plug-in-Fahrzeuge im Alltag nur selten elektrisch gefahren werden und dadurch ihren ökologischen Vorteil verlieren. Die Bundesregierung hat daher beschlossen, diese Modelle künftig nicht mehr steuerlich zu begünstigen.
Ein Blick auf aktuelle Modelle zeigt, wie stark sich die Steuerbefreiung auswirkt. Laut ADAC zahlt ein Besitzer eines VW ID.3 oder BMW i4 derzeit keine Kfz-Steuer, während vergleichbare Benzin- oder Dieselmodelle zwischen 150 und 300 Euro jährlich kosten. Selbst kleinere Fahrzeuge wie der Citroën ë-C3 oder der Dacia Spring sind steuerfrei, während ihre konventionellen Varianten mit rund 80 Euro pro Jahr belastet werden. Für Vielfahrer bedeutet das über zehn Jahre hinweg eine Ersparnis von mehreren Tausend Euro. Damit ist die Steuerfreiheit ein klarer finanzieller Vorteil beim Umstieg auf Elektromobilität.
Was nach Ablauf der Befreiung gilt
Ab dem elften Jahr nach der Erstzulassung oder – nach aktueller Regelung – ab dem 1. Januar 2031, müssen auch Elektroautos wieder eine Kfz-Steuer zahlen. Diese bemisst sich dann nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Je 200 Kilogramm Gewicht werden zwischen 5,60 und 6,40 Euro pro Jahr fällig. Ein typisches Elektroauto wie der BMW i3 mit 1.630 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht würde demnach etwa 50 Euro Kfz-Steuer pro Jahr kosten. Damit bleiben Elektrofahrzeuge auch langfristig deutlich günstiger als Benziner oder Diesel.
Die Verlängerung der Steuerbefreiung bis 2035 gilt als wichtiger Schritt im Rahmen der deutschen Klimapolitik. Sie soll nicht nur Autofahrer entlasten, sondern auch die Industrie ermutigen, weiter in Elektromobilität zu investieren. Gleichzeitig erhöht sie den Druck auf Städte und Kommunen, die Ladeinfrastruktur auszubauen. Kritiker warnen jedoch, dass Steuervergünstigungen allein nicht ausreichen, um die Verkehrswende zu beschleunigen. Notwendig seien auch sinkende Anschaffungskosten, mehr Förderung für private Ladepunkte und ein stabiler Ausbau des Stromnetzes.
Mit der geplanten Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung bis 2035 setzt die Bundesregierung ein starkes Signal für nachhaltige Mobilität. Elektroautos bleiben damit für Käufer noch attraktiver, da sie langfristig planbare Kostenvorteile bieten. Ob die Regelung rückwirkend gilt, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Klar ist jedoch: Die Steuerpolitik bleibt ein entscheidender Hebel, um Deutschland auf Kurs Richtung emissionsfreier Verkehr zu bringen.
