Ab dem Januar 2026 tritt in Hamburg ein neues Verbot in Kraft, das den Einbau von Stromdirektheizungen untersagt. Damit geht die Hansestadt über die bundesweiten Vorschriften hinaus, die bereits Gas- und Ölheizungen stark einschränken. Ziel ist es, den hohen Stromverbrauch ineffizienter Heizsysteme zu vermeiden und den Ausbau erneuerbarer Energien zu entlasten, die eu-baustoffhandel.de berichtet.
Wer in den kommenden Monaten eine neue Heizung plant, sollte die Regeln genau kennen, denn auch Austauschgeräte fallen unter das Verbot. Nur in Ausnahmefällen mit technischer Begründung sind Sondergenehmigungen möglich, die zehn Jahre lang nachgewiesen werden müssen.
Was genau gilt ab 2026 in Hamburg
Das Hamburgische Klimaschutzgesetz von 2020 enthält eine klare Formulierung: Der Neuanschluss fest installierter Stromdirektheizungen mit mehr als 1,5 Kilowatt Leistung pro Nutzungseinheit ist nicht zulässig. Diese Regel gilt nicht nur für Neubauten, sondern auch für den Austausch bestehender Geräte nach dem 31. Dezember 2025. Damit will die Stadt verhindern, dass alte Elektroheizungen einfach durch neue ersetzt werden. Die Regelung betrifft sowohl Haushalte als auch Betriebe und öffentliche Gebäude. Wer eine Ausnahme beantragen will, muss nachweisen, dass technisch keine andere Lösung möglich ist – etwa in denkmalgeschützten Gebäuden.
Was ist eine Stromdirektheizung überhaupt
Unter Stromdirektheizungen versteht man Heizsysteme, die elektrische Energie direkt in Wärme umwandeln. Dazu gehören klassische Nachtspeicherheizungen, elektrische Fußboden- und Wandheizungen, Infrarotheizungen sowie elektrische Zentral- und Konvektionsheizungen. Sie sind technisch einfach, benötigen keine Leitungen für Gas oder Wasser und werden daher manchmal als praktische Alternative zur Wärmepumpe beworben. Doch gerade Infrarotheizungen gelten in Hamburg künftig nicht mehr als zulässig, weil sie im Vergleich zur Wärmepumpe bis zu viermal mehr Strom verbrauchen. Der hohe Energiebedarf macht den Betrieb teuer und ökologisch fragwürdig.
Warum Hamburg das Verbot beschlossen hat
Die Behörden führen zwei Hauptgründe an: Einerseits steigt die Nachfrage nach erneuerbarem Strom stetig, andererseits sind Stromheizungen ineffizient. Im Vergleich zur Wärmepumpe wandelt eine Infrarotheizung nur eine Kilowattstunde Strom in eine Kilowattstunde Wärme um – während Wärmepumpen die Umweltwärme nutzen und nur ein Drittel der Energie aus dem Stromnetz ziehen. Laut Energieberatung kann die Stromrechnung bei Direktheizungen fünf- bis zehnmal höher ausfallen als bei modernen Heizsystemen. Hinzu kommt eine schlechte CO₂-Bilanz: Da der deutsche Strommix noch zu über 40 Prozent aus fossilen Quellen besteht, verursachen diese Heizungen deutlich mehr Emissionen als Gas- oder Wärmepumpenanlagen.
Welche Alternativen bleiben erlaubt
Für die meisten Haushalte gilt die Wärmepumpe als naheliegendste Alternative. Sie nutzt Umweltwärme aus Luft, Wasser oder Erdreich und arbeitet deutlich effizienter. Auch Holzpelletheizungen oder Hybridlösungen aus Solarthermie und Biomasse können sinnvoll sein. In Mehrfamilienhäusern setzt die Stadt zunehmend auf Fernwärme, die meist aus industrieller Abwärme oder großen Wärmepumpen stammt. Der Umstieg auf Fernwärme ist technisch aufwändig, aber langfristig kostengünstiger und klimafreundlicher. Wer zur Miete wohnt, sollte frühzeitig mit den Vermietenden sprechen, um eine gemeinsame Lösung zu finden und Förderprogramme zu nutzen.
Eine unabhängige Energieberatung kann helfen, die beste Lösung für jedes Gebäude zu finden. Gerade beim Umstieg von fossilen Heizungen auf erneuerbare Systeme gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten vom Bund und den Ländern. Dabei ist wichtig, dass die Beratung durch zertifizierte Energieeffizienz-Expert:innen erfolgt, um die staatliche Förderung nicht zu verlieren. Neben technischen Fragen wie Heizlast und Dämmung lohnt es sich, auch den gesamten Energieverbrauch des Hauses zu analysieren. So lässt sich eine maßgeschneiderte Strategie für mehr Klimaschutz und geringere Kosten entwickeln.
