Für viele Menschen gehört das Weihnachtsgeld fest zur Vorfreude auf das Jahresende – doch nicht alle profitieren davon. Laut einer neuen Erhebung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) erhalten in diesem Jahr nur 51 Prozent der Beschäftigten in Deutschland eine Sonderzahlung zum Jahresende, die eu-baustoffhandel.de berichtet.
Das entspricht einem leichten Rückgang gegenüber dem Vorjahr, als 52 Prozent einen Bonus bekamen. Besonders entscheidend für den Erhalt ist die Zugehörigkeit zu einem Tarifvertrag: Wer tariflich gebunden ist, hat deutlich bessere Chancen auf die Zusatzvergütung. Rund 58.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden über das Portal Lohnspiegel.de befragt, um ein aktuelles Bild der Lage zu zeichnen. Die Ergebnisse zeigen deutliche Unterschiede zwischen Branchen, Regionen und Beschäftigungsformen.
Tarifverträge machen den Unterschied
Laut WSI profitieren vor allem Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis auf einem Tarifvertrag basiert. Hier erhalten rund 77 Prozent Weihnachtsgeld – also mehr als drei Viertel aller tarifgebundenen Angestellten. Bei denjenigen ohne Tarifvertrag sind es dagegen nur 41 Prozent. Damit zeigt sich erneut, wie stark gewerkschaftlich ausgehandelte Verträge die Einkommenssicherheit erhöhen. „Das Weihnachtsgeld ist ein echtes Extra, das nicht an anderer Stelle wieder gestrichen wird“, betont WSI-Lohnexperte Malte Lübker. Unternehmen ohne Tarifbindung zahlen hingegen häufig gar nichts oder nur unregelmäßig. Für viele Beschäftigte bleibt die Zahlung daher eine Frage der Branche und der individuellen Vertragsbedingungen.
Große Unterschiede zwischen Branchen
Wie viel Weihnachtsgeld Beschäftigte erhalten, hängt stark von der jeweiligen Branche ab. In der Landwirtschaft etwa liegt die Sonderzahlung bei durchschnittlich 250 Euro, während in der chemischen Industrie Spitzenwerte von über 4.000 Euro erreicht werden. Auch im privaten Bankgewerbe fallen die Beträge mit etwa 3.700 Euro deutlich höher aus. Beschäftigte bei der Deutschen Bahn erhalten im Schnitt rund 3.400 Euro, und im öffentlichen Dienst der Gemeinden liegt die Jahressonderzahlung bei rund 3.100 Euro. Leer ausgehen dagegen laut WSI-Befragung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Gebäudereiniger-Handwerk und in der Floristik. Diese Unterschiede verdeutlichen, wie unterschiedlich Tarifstrukturen und Wirtschaftskraft der Branchen ausfallen können.
Männer profitieren häufiger als Frauen
Die Untersuchung des WSI zeigt auch geschlechtsspezifische Unterschiede. Während 54 Prozent der Männer Weihnachtsgeld erhalten, sind es bei den Frauen nur 48 Prozent. Vollzeitbeschäftigte kommen mit 53 Prozent häufiger in den Genuss der Zahlung als Teilzeitkräfte, von denen lediglich 46 Prozent berücksichtigt werden. Experten führen diese Unterschiede auf strukturelle Faktoren zurück: Frauen arbeiten überdurchschnittlich oft in Branchen ohne Tarifvertrag oder in Teilzeitmodellen, in denen Sonderzahlungen seltener sind. Dennoch gibt es positive Entwicklungen in einzelnen Bereichen wie dem öffentlichen Dienst, wo Frauen und Männer zunehmend gleichgestellt werden. Insgesamt zeigt sich aber weiterhin ein Gefälle zwischen Geschlechtern und Beschäftigungsformen.
Wie das Weihnachtsgeld berechnet wird
In den meisten Branchen wird das Weihnachtsgeld nicht als fixer Pauschalbetrag ausgezahlt, sondern als Prozentsatz des Monatslohns. So profitieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Gehalt in diesem Jahr gestiegen ist, automatisch von einem höheren Bonus. Im Gastgewerbe in Bayern etwa stieg die Auszahlung 2025 um rund 9,6 Prozent an, was auf neu verhandelte Tarifverträge zurückzuführen ist. Dennoch liegen die Beträge hier mit durchschnittlich 1.658 Euro im Mittelfeld. Die Höhe der Zahlung orientiert sich dabei meist an der Dauer der Betriebszugehörigkeit oder an festgelegten Lohngruppen. Für viele Beschäftigte bleibt das Weihnachtsgeld eine wichtige finanzielle Entlastung in der teuren Weihnachtszeit.
Kein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld
Ein weit verbreitetes Missverständnis ist die Annahme, dass es in Deutschland ein gesetzliches Recht auf Weihnachtsgeld gibt. Tatsächlich handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, sofern sie nicht explizit im Arbeits- oder Tarifvertrag festgeschrieben ist. Hat ein Unternehmen jedoch über mehrere Jahre hinweg regelmäßig gezahlt, kann laut Arbeitsrecht eine sogenannte „betriebliche Übung“ entstehen. Das bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter Umständen einen Anspruch geltend machen können, wenn die Zahlung plötzlich ausbleibt. Wichtig zu beachten: Auch das Weihnachtsgeld ist steuer- und sozialversicherungspflichtig, was den Nettobetrag mindert. Juristen raten Beschäftigten, ihre Verträge genau zu prüfen, um mögliche Ansprüche zu erkennen.
Das Weihnachtsgeld bleibt auch 2025 eine freiwillige Zusatzleistung, von der nur etwas mehr als die Hälfte der Beschäftigten profitiert. Tarifverträge bieten hier den zuverlässigsten Schutz, während viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in nicht tarifgebundenen Betrieben leer ausgehen. Besonders auffällig sind die Unterschiede zwischen Branchen und Geschlechtern. Trotzdem zeigt sich, dass Sonderzahlungen für viele ein wichtiger Bestandteil des Jahreseinkommens sind – vor allem in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten. Wer regelmäßig Weihnachtsgeld erhält, kann sich glücklich schätzen, denn ein gesetzliches Recht darauf besteht nicht. Die aktuelle WSI-Studie verdeutlicht einmal mehr, wie ungleich verteilt die finanzielle Weihnachtsfreude in Deutschland ist.
